Entstehung des Projektes:

 

Im Schulverwaltungsblatt 3/2001 wurde das dreijährige Modellprojekt „Region des Lernens – Berufsbildende Schule als Leitstelle eines Qualifizierungsnetzwerkes“ vom Niedersächsischen Kultusministerium als Förderwettbewerb ausgeschrieben. Daraufhin wurden in den vier Niedersächsischen Regierungsbezirken zehn Modellregionen für je ein Qualitätsnetzwerk ausgewählt. Die zehn Leitstellen hatten die Aufgabe, an der Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mitzuwirken.

 

„Mit diesem Projekt sollten die Lernkompetenzen und die Lernergebnisse, insbesondere der lernschwächeren Schülerinnen und Schüler des Sekundärbereichs I verbessert werden, um sie in den Stand zu versetzen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Hierzu sollten vorhandene regionale Bildungsangebote gebündelt und in einem Netzwerk, in dem Schulen, Betriebe und weitere außerschulische Partner zusammenarbeiten, verknüpft werden. Damit sollte eine nachhaltige schulische Qualitätsentwicklung mit allen schulischen Kooperationspartnern der Region angestrebt werden, die den lebenslangen Prozess des Lernens fördert und die Herstellung von Chancengleichheit verbessert. Durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis sollten die Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die spätere berufsfachliche Ausbildung gestärkt und Arbeitsmarktchancen erhöht werden.“ (aus der Projektbeschreibung „Region des Lernens“, MK Niedersachsen)

 

Am 25. Januar 2006 hat der Niedersächsische Landtag die Landesregierung einstimmig aufgefordert, das Projekt „Region des Lernens“ landesweit fortzusetzen.

 

So wurde Ende 2006 das Projekt erneut ausgeschrieben und die Berufsbildenden Schulen Walsrode wurden eine von 46 Leitstellen für ein regionales Qualifizierungsnetzwerk „Region des Lernens“ in Niedersachsen.

 

Aufgaben der Leitstelle:

 

  • Akquisition und Vermittlung von Praktikumsstellen für Schülerinnen und Schüler aus dem SEK 1-Bereich und aus den BES-Bereich der BBS.
  • Vorstellungen und Wünsche der Schulen mit den Betrieben klären und verlässliche Absprachen treffen.
  • Zusammenarbeit mit den Schulen im allgemeinbildenden Bereich und außerschulischen Partnern bei der Umsetzung der Berufsorientierung nach der jeweiligen Erlasslage der Allgemeinbildenden Schulen auf der Grundlage des § 25 des NSchG.
  • Kooperation beim Übergang von inklusiv beschulten  Schülerinnen und Schülern von der Allgemeinbildenden Schule zur Berufsbildenden Schule.
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Allgemeinbildenden Schulen
  • Durchführung und Teilnahme an Infoveranstaltungen zum Bildungsangebot der Berufsbildenden Schule.
  •  Individuelle Schullaufbahnberatung.
  •  Teilnahmne an Elternabenden/Elternsprechtagen und regionalen Arbeitsgruppen.
  • Vermittlung und Organisation von Berufsorientierungsunterricht der Allgemeinbildenden Schulen an den Berufsbildenden Schulen.
  • Kooperation zur Berufsorientierung mit der Berufsberatung, dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum, den Kammern und Innungen.
  • Zusammenarbeit mit den regionalen Netzwerken, im Zusammenhang mit Berufsorientierung.
  • Organisation und Durchführung von Projekten zur Berufsorientierung
  • Teilnahme an Berufsorientierungsmessen.
  • Landesweiter Erfahrungsustausch mit den Leitstellen der Region des Lernens.
  • Beteiligung an der Jugendberufsagentur im Heidekreis zur Schullaufbahnberatung